Umweltleitlinien der Universität Osnabrück

Präambel

Die Universität Osnabrück gibt sich im Einklang mit der Copernicus Charta for sustainable development die nachfolgenden Leitlinien. Diese Leitlinien sollen durch die Mitglieder der Universität in ihre persönlichen Arbeits- und Studienbereiche übernommen und innovativ umgesetzt werden.

Betrieb der Universität Osnabrück

Schutz der Umwelt heißt für uns, Gefahren für Menschen und Umwelt zu vermeiden, den Ressourcen- und Energieverbrauch kontinuierlich zu verringern und Emissionen und Abfälle zu minimieren, so dass die Universität ihren Beitrag zu einer zukunftsfähigen Entwicklung leistet.

1. Um dies zu erreichen, wird die Universität unter Einbeziehung der Hochschulangehörigen Umweltziele festlegen und zu deren Umsetzung ein wirksames Umweltmanagementsystem aufbauen, über dessen Entwicklung dem Senat regelmäßig berichtet wird.

2. Der Umweltschutz an der Universität soll ressortübergreifend vernetzt werden, so dass sowohl Verwaltung als auch Fachbereiche in Umweltschutzangelegenheiten kooperieren. Darüber hinaus pflegt die Universität den Austausch mit anderen Hochschulen zur Förderung des Umweltschutzgedankens. Sie bemüht sich um politische und gesellschaftliche Unterstützung, um das Ziel einer umweltfreundlichen und am Nachhaltigkeitsgrundsatz orientierten Hochschule zu erreichen.

3. Die Universität führt einen offenen Dialog und betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Damit ist gewährleistet, dass die eingeleiteten Schritte zur Umsetzung ihrer Umweltpolitik für die Hochschulöffentlichkeit bewertbar werden.

4. Die Universität sorgt für Weiterbildungsangebote des Personals in umweltrelevanten Bereichen.

5. Bei zukünftigen Investitionen und Anschaffungen der Universität sollen die Umweltauswirkungen im voraus in Betracht gezogen werden. Umweltfreundliche Varianten sollen nach Möglichkeit den Vorzug erhalten. Die Hochschule wirkt auf ihre Geschäftspartner ein, um eine ökologische Verbesserung der von ihr bezogenen Waren und Dienstleistungen zu erreichen.

6. Gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen sind einzuhaltende Mindeststandards, die nach Möglichkeit überboten werden sollen.

Lehre und Forschung

Die Universität ist bestrebt, umweltrelevanten Fragen in Lehre und Forschung das ihnen gebührende Gewicht zu verleihen.

7. Voraussetzung für die Gewährleistung von Freiheit in Forschung und Lehre ist die Wahrnehmung von Verantwortung für ihre Folgen. Hierzu gehören die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Interesse der jetzigen und zukünftigen Generationen. Die Lehrenden und Studierenden sind daher bestrebt, in Lehre und Forschung entstehende negative Auswirkungen zu minimieren.

8. Die Fachbereiche und die fachbereichsübergreifenden Einrichtungen der Universität fördern wissenschaftliche Arbeiten im Umweltbereich sowie die Teilnahme an Veranstaltungen zu Umweltfragen.

9. Sie setzen sich für die Vernetzung und interdisziplinäre Bearbeitung von umweltrelevanten Fragen in Forschung und Lehre ein, sowohl innerhalb der Universität als auch in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen.

Seite zuletzt geändert am 04.09.2013 00:54 Uhr