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Energiesparen in Schulen - Einige Beschlüsse der Stadt

2.9.2016 Fortsetzung der "Pädagogische Energieberatung" an Schulen

Eigenbetrieb Immobilien und Gebäudemanagement

Die Pädagogische Energieberatung zur Unterstützung der Schulen in der Umwelt- und Klimaschutzbildung und zur langfristigen Senkung des Energiebedarfs der städtischen Gebäude wird im Rahmen des Energiespar-Prämienmodells „Schalt mal ab!" weiter fortgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gespräch mit der Schulleitung und dem Verein für Ökologie und Umweltbildung e.V. zu führen (Änderung gegenüber der Beschlussvorlage)

17.12.2013 Ausweitung "Pädagogische Energieberatung" an Schulen

Rat der Stadt

Mehrheitlicher Beschluss zur Ausweitung (Sitzungsverlauf)

23.7.2013 Ausweitung "Pädagogische Energieberatung" an Schulen

Eigenbetrieb Immobilien und Gebäudemanagement

Das Projekt „Pädagogische Energieberatung“ wird auf die weiterführenden Schulen ausgedehnt. Allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Osnabrück wird die freiwillige Teilnahme angeboten. vollständige Beschlussvorlage

23.3.2011 Energieverbrauchsreduzierung in Öffentlichen Gebäuden

Rat der Stadt

Zwar konnte der Wärmeverbrauch in den städtischen Gebäuden von 2003 bis 2009 um 14,5 % gesenkt werden, gleichzeitig stiegen die Kosten jedoch um 50 % von 2,1 auf 3,16 Mill. €. Der Stromverbrauch stieg im gleichen Zeitraum um 13,5 %, die Kosten um 80 % von 0,95 auf 1,71 Mill. €. Die Stromproduktion aus Windenergie oder Photovoltaik wird so relativiert, wenn der Stromverbrauch steigt. Es ist damit zu rechnen, dass die Energiepreise in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert deshalb zusätzliche Anstrengungen bei Energiesparmaßnahmen. Unabhängig davon, dass die Stadt einer der größten Energieverbraucher in Osnabrück ist, muss die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. 1. Das Investitionsprogramm der nächsten Jahre muss noch stärker auf Energiesparmaßnahmen ausgerichtet werden. Im Mittelpunkt sollten dabei die Schulen stehen, die 62 % der Wärme und 55 % des Stromverbrauchs der städtischen Gebäude benötigen. Neubauten dürfen nur noch im Passivhausstandard erfolgen. Mit dem Land Niedersachsen ist abzustimmen, ob rentierliche Investitionen durch zusätzliche Verschuldung von der Kommunalaufsicht gebilligt werden. Bei der Rentierlichkeit ist es wichtig, Energiepreisszenarien über die Lebensdauer einer Investition zu unterstellen. 2. Ein konsequentes und nachhaltiges Energieeinsparprogramm kann nur gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen Erfolg haben. So sollte z. B. eine Konferenz mit alle n Osnabrücker Schulen stattfinden, wo Betroffene und Experten gemeinsam Lösungen suchen. Dabei geht es nicht nur um gute technische Lösungen, sondern auch darum, erfolgreicher als in der Vergangenheit, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Dass sich derzeit nur drei Schulen am Projekt „Energiesparschulen“ beteiligen, zeigt, dass es neuer Ideen und Anreize bedarf. Mit den kulturellen Einrichtungen ist zu klären, warum sie als einzige Gebäudeart keinen Rückgang des Energieverbrauchs verzeichnen und auch als einzige schlechter als der Bundesdurchschnitt sind. 3. Mit den Stadtwerken und privaten Investoren ist zu klären, ob Contracting-Modelle wie beim Klinikum die Dynamik der Energieverbrauchsreduktion erhöhen kann. 4. Um den Stromverbrauch zu reduzieren, ist die Zahl der elektrischen Geräte in städtischen Einrichtungen zu prüfen und zu klären, ob die Energieeffizienz aktuellen Möglichkeiten entspricht. Bei der Beschaffungspolitik ist höchste Priorität auf Energieeffizienz zu legen. Das gilt für alle mit städtische n Geldern anzuschaffenden Geräte, von Energiesparlampen bis zu Computern. gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde CDU -Fraktionsvorsitzender Beschlussvorlage CDU - einstimmiger Beschluss

12.6.2007 Rat der Stadt Osnabrück: Energiesparprogramm für Schulen

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Energiesparprogramm für Schulen organisiert werden kann, das sich an dem „fifty-fifty-Modell“ (http://www.fiftyfiftyplus.de/) orientiert. Bei diesem Modell verbleibt ein Anteil der eingesparten Kosten zur freien Verfügung an den Schulen. Das weitere Vorgehen ist im Schul- und Sportausschuss zu behandeln ( Beschlussvorlage von Bündnis 90/Die Grünen - einstimmiger Beschluss)

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