Diese doppelte Gerechtigkeit (global /intragenerational) und auf die Zukunft bezogen intergenerational ist die normative Grundlage des Leitbildes einer „nachhaltigen Entwicklung“, die schon im "Brundtlandbericht" der UN („Unsere gemeinsame Zukunft“/ Our commun future) 1987 formuliert wurde:
Die Welt-Kommission versteht unter einer (globalen) intergenerationalen Entwicklung eine solche, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“.
Diese ethischen Grundlagen und ihre sehr unterschiedlichen Interpretationen werden in verschiedenen wissenschaftlichen Kontexten explizit diskutiert (s. ältere allgemeinere Literaturauswahl).
Zum Thema Generationsgerechtigkeit sei die gleichnamige materialreiche Website der STIFTUNG FÜR DIE RECHTE ZUKÜNFTIGER GENERATIONEN erwähnt.
Implizit und zum Teil unreflektiert /unbewusst enthalten sind die unterschiedlichen ethischen Grundlagen in fast allen Textes des inzwischen weit verzweigten Nachhaltigkeitsdiskurses. Ähnliches gilt für pädagogische Texten, Konzepten und die Praxisansätzen, insbesondere auch im Rahmen des BLK-21/Transfer-21-Programmes für Schulen.
Da es in der Praxis von BNE häufig noch enge Bezüge zur Umweltbildung und damit ökologischer Ethik gibt, gilt dies auch noch immer für BNE.
Publikationen von G. Becker, die sich systematisch mit der ethischen Ebene beschäftigen:
Beispiel aus dem englischen Bereich: